Hilf mit, Unterschriften zu sammeln für die Frauenrechte

Erster nationaler Sammeltag am feministischen Streik

Hilf uns, diesen Mittwoch am feministischen Streik Unterschriften für die Demokratie-Initiative zu sammeln. Druck hier den Bogen aus oder triff unsere Lokalkomitees am Streik – jede Unterschrift zählt. Der Kampf um ein gerechtes Bürger:innenrecht ist seit über 100 Jahren schliesslich auch ein Kampf um die Rechte der Frauen:

  • Bis in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts hinein hatten Frauen, die im Konkubinat lebten wenig Aussicht auf Einbürgerung.
     
  • Die gleichen Schwierigkeiten hatten Frauen, die keine Arbeitsstelle hatten oder in finanziell schwierigen Verhältnissen lebten.
     
  • Bis 1978 riskierten Frauen, die einen Mann ohne Schweizer Pass heirateten, den Schweizer Pass zu verlieren. Umgekehrt war dies nicht der Fall!
     
  • Bis 1992 hatten Frauen nicht das gleiche Recht ihr Schweizer Bürgerrecht an ihre Kinder weiterzugeben, wie Männer mit Schweizer Pass.
     
  • Bis zur Annahme der Ehe für Alle hatten Menschen ohne Schweizer Pass, die in homosexueller Partnerschaft mit einer Schweizerin lebten, keine Möglichkeit, sich erleichtert einbürgern zu lassen.

Die Diskriminerung der Frauen im Schweizer Bürgerrecht ist aber auch heute noch Realität. Frauen, die in prekären Branchen arbeiten oder weil sie vergleichsweise häufiger als Männer unbezahlte Care-Arbeit leisten, haben es besonders schwer, sich einbürgern zu lassen. Vielerorts chancenlos bleiben Einbürgerungsgesuche von armutsbetroffenen Frauen, insbesondere aus Ländern Ost- und Südeuropas sowie des Globalen Südens. Und schliesslich prägen noch heute stereotype und sexistische Rollenbilder viele Einbürgerungsgespräche.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau G, alleinerziehend, musste zwischenzeitlich ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, um ihren von Geburt an chronisch kranken Sohn angemessen pflegen und betreuen zu können. Dadurch war sie gezwungen, Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Bis dahin war sie immer erwerbstätig und finanziell unabhängig. Das Einbürgerungsgesuch von Frau G wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie Sozialhilfe bezogen habe, ohne dass sie die bisherigen Leistungen zurückerstattet hätte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen.

Lokalkomitees

Unsere Lokalkomitees sammeln bereits fleissig Unterschriften – auch am feministischen Streik. Möchtest auch Du mitmachen? Finde ein Lokalkomitee in deiner Nähe.

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