Demokratie-Initiative im Ständerat: Für Föderalismus und Demokratie

Brief an die Mitglieder des Ständerates

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Frau Ständerätin, sehr geehrter Herr Ständerat

Am 24. September 2026 behandeln Sie, geschätzte Mitglieder des Ständerates, die Volksinitiative “Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)” (25.081). Als Aktion Vierviertel, welche die Initiative lanciert und in einer breiten Bürgerrechtsbewegung erfolgreich eingereicht hat, bitten wir Sie, die Chance zu nutzen, welche das Volksbegehren insbesondere auch für einen lebendigen Föderalismus bietet.

Die Schweiz steht vor der demografischen und demokratischen Herausforderung einer wachsenden Bevölkerung bei prozentual immer weniger Stimmbürger:innen. Dies aufgrund eines Einbürgerunsrechts, welches zu den restriktivsten in Europa zählt. In 11 Gemeinden bestimmt bereits heute eine Minderheit über eine Mehrheit der Bevölkerung (Ausländeranteil > 50%; in 513 Gemeinden ist dieser zwischen 25-50%). Das Demokratiedefizit lässt sich auch wie folgt illustrieren: 2.5 Mio. Einwohner:innen sind in der Eidgenossenschaft von der Demokratie ausgeschlossen, das entspricht der Bevölkerung der Kantone Freiburg, Thurgau, Basel-Landschaft, Tessin, Solothurn, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, Basel-Stadt, Zug, Schaffhausen, Jura, Appenzell-Ausserrhoden, Nidwalden, Obwalden, Uri, Glarus, Appenzell Innerrhoden zusammengenommen.

Ein lebendiger Föderalismus sieht für uns anders aus. Neben der schwindenden politischen Legitimität von politischen Entscheidungen in Gemeinden, Kantonen und Bund hat das Demokratiedefizit weitere negative Folgen. Denn die Schweizer Institutionen leben von einer politisch aktiven Bevölkerung und für zentrale Bereiche ist unser Milizsystem an das Bürgerrecht gebunden. Gemäss dem Nationalen Gemeindemonitoring 2024 der ZHAW School of Management and Law bekunden rund die Hälfte der Gemeinden (49%) Probleme, die Exekutivämter zu besetzen. Dieselben Personalengpässe zeigen sich bei den Sicherheitsorganisationen wie der Polizei, Armee und dem Bevölkerungsschutz. Die staatspolitischen Folgen des restriktiven Bürgerrechts sind somit real und bedeutsam. Mit der Demokratie-Initiative wird der hier ansässigen ausländischen Bevölkerung nicht länger durch überlange Verfahren und willkürliche Voraussetzungen die Möglichkeit verweigert, sich zu engagieren.

Die Initiative ermöglicht insbesondere den Gemeinden und Kantonen, ihre eigene Bevölkerung nach fünfjährigem rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz einzubeziehen. Wie Studien zeigen, fördert eine schnellere Einbürgerung neben der politischen und gesellschaftlichen auch die wirtschaftliche Integration. Trotz dieser Erkenntnisse wird der Föderalismus als Schlagwort und Vorwand zum Nichthandeln benutzt, anstatt die Demokratie in Gemeinden und Kantone tatsächlich zu stärken und Betroffene zu Beteiligten zu machen. Damit reiht sich die Gegnerschaft der Demokratie-Initiative argumentativ in den historischen Kontext zum Frauenstimmrecht ein: Wie Historikerin Prof. Brigitte Studer in einem Beitrag für die ch Stiftung festhielt, wirkte sich der Föderalismus auf die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz vorwiegend bremsend aus und wurde den Schweizer Frauen ihre politischen Rechte auch aus falscher Rücksicht auf die Kantons- und Gemeindeautonomie verwehrt.

Dank der direkten Demokratie kommt die Schweiz miteinander ins Gespräch. Wer einem Viertel der Bevölkerung die politischen Rechte verwehrt, verweigert letztlich das Gespräch. Unser gegenwärtiges Einbürgerungssystem integriert somit nicht, sondern es sperrt aus und spaltet die Schweizer Gesellschaft in Menschen mit und ohne grundlegende Rechte. Denn mit Hannah Arendt gesprochen ist das Bürgerrecht ein Recht auf Rechte: es berechtigt zu politischen Rechten, zur Aufenthaltssicherheit, zur Reisefreiheit. In einem modernen Rechtsstaat ist der Zugang zu diesem fundamentalen Recht durch objektive und einheitliche Voraussetzungen unabhängig vom jeweiligen Wohnort gewährleistet. Diesen rechtsstaatlich bedeutenden Schritt ermöglicht die Demokratie-Initiative.

Auch der Bundesrat anerkennt, dass bei der ordentlichen Einbürgerung erhebliche kantonale Unterschiede bestehen, wodurch die Chancengleichheit nicht in allen Fällen gewährleistet sei (Botschaft, Ziff. 5.2). Daher ist das gegenwärtige dreistufige Einbürgerungssystem – entgegen der Mehrheit der SPK-S – u.E. nicht bewährt und sollte zugunsten von materiell einheitlichen Kriterien beim Zugang zu demselben Schweizer Pass reformiert werden. Das bietet die Demokratie-Initiative, wie es auch der Bundesrat anerkennt: Die Initiative fördert die Chancengleichheit, indem sie sicherstellt, dass für alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von ihrem Wohnsitz die gleichen Einbürgerungsvoraussetzungen gelten.

Im geltenden Bürgerrecht folgt für einbürgerungswillige Personen nach der Mindestaufenthaltsdauer von 10 Jahren, welche durch kantonale und kommunale Wohnsitzfristen künstlich verlängert wird, noch ein Einbürgerungsverfahren von in der Regel zwei Jahren (Aussage des Kantons Zürich). Entsprechend hoch ist auch die administrative Belastung auf allen föderalen Ebenen. Mit der Initiative würden Kantone und Gemeinden vom bürokratischen Mikromanagement des geltenden Bürgerrechts entlastet. Wie auch der Bundesrat feststellt, werde mit der Demokratie-Initiative durch die Vereinheitlichung der Einbürgerungsvoraussetzungen mehr Klarheit und Transparenz geschaffen. Dies reduziere den administrativen Aufwand und beschleunige die Bearbeitung der Gesuche (Botschaft (Ziff. 4.3)).

Wir danken Ihnen für die Unterstützung der Demokratie-Initiative, welche den Föderalismus zukunftsfähig macht, indem sich künftig 2.5 Millionen Einwohner:innen für ihre Gemeinden und Kantone engagieren dürfen.

Freundliche Grüsse

Arbër Bullakaj, Agnese Zucca, Nadra Mao

Co-Präsidium von Aktion Vierviertel

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